Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

1. Für alle Geschäftsbeziehung zwischen der Aquarium West GmbH und dem Auftraggeber gelten ausschließlich nachfolgende allgemeine Geschäftsbedingungen in ihrer zur Zeit der Auftragserteilung geltenden Fassung.
2. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers/Käufers erkennt die Aquarium West GmbH nicht an, es sei denn die Aquarium West GmbH hätte zuvor ausdrücklich und schriftlich deren Geltung zugestimmt.

§ 2 Vertragsschluss

1. Alle Angebote der Aquarium West GmbH sind freibleibend.
2. Der Vertrag kommt durch die schriftliche und/oder mündliche Annahme des Angebots der Aquarium West GmbH durch den Auftraggeber zustande. Die Aquarium West GmbH ist an das dem Kunden übermittelte Angebot in Form des Kostenvoranschlags 14 Tage ab Ausstellungsdatum gebunden. Danach kann das Angebot durch den Auftraggeber nicht mehr angenommen werden.

§ 3 Liefer- und Leistungsfristen, Verzug, Verzugsschaden, Teilleistungen

1. Angaben zum Liefer- bzw. Leistungstermin sind seitens der Aquarium West GmbH unverbindlich, da diese auf Schätzungen beruhen.
2. Bei Liefer- und Leistungsverzögerungen, die auf Umstände zurückzuführen sind, die der Aquarium West GmbH bei Vertragsschluss nicht bekannt waren oder nicht von der Aquarium West GmbH zu vertreten sind (z.B. höhere Gewalt, Arbeitskampf, Feuer oder sonstige nicht von der Aquarium West GmbH zu vertretende Hindernisse) verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer der Verhinderung. Dies gilt ausdrücklich auch, wenn die Aquarium West GmbH bei Eintritt dieser Umstände bereits in Verzug war.
4. Ein Schadenersatz für nicht von der Aquarium West GmbH zu vertretende Liefer- oder Leistungshindernisse ist ausgeschlossen. Bei Nichteinhalten einer vom Auftraggeber nach Eintritt der Fälligkeit gesetzten Leistungs- bzw. Lieferfrist ist der Auftraggeber zum Rücktritt berechtigt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
5. Aquarium West GmbH ist zu Teilleistungen berechtigt, Teilleistungen werden dem Auftraggeber sofort in Rechung gestellt.

§ 4 Beauftragung von Nachunternehmern

Die Aquarium West GmbH ist berechtigt, die Ausführung aller im Zusammenhang mit der Leistung/Lieferung zusammenhängender Arbeiten und Leistungen an Dritte (Nachunternehmer) zu übertragen.

§ 5 Preise

Für Planungs- und sonstige Dienst- oder Werkleistungen gelten die zwischen der Aquarium West GmbH und dem Auftraggeber vereinbarten Preise. Da diese auf einer Schätzung des Arbeits-, Zeit- und Materialaufwands beruhen, behält es sich die Aquarium West GmbH vor, bei Abweichungen eine Preisanpassung vorzunehmen. Abgerechnet werden die tatsächlich angefallenen Aufwendungen.

§ 6 Arbeitsnachweise, Stundenzettel

Die vom Personal der Aquarium West GmbH ausgefüllten Arbeitsnachweise, Stundenzettel und ähnliches, werden nach Beendigung der Arbeiten dem Auftraggeber oder seinem Vertreter zur Gegenzeichnung vorgelegt. Nach erfolgter schriftlicher Gegenzeichnung ist der Arbeitsnachweis, Stundenzettel oder ähnliches für beide Teile bindend. Dem Auftraggeber wird eine Kopie des Arbeitsnachweises, Stundenzettels oder ähnlichem ausgehändigt.

§ 7 Informationspflichten und Hilfeleistungen durch den Auftraggeber, Sicherheitsbestimmungen

1. Der Auftraggeber hat rechtzeitig, auf seine Kosten und Gefahr der Aquarium West GmbH zur Verfügung zu stellen:Wasser und Strom in ausreichender Menge, die zuvor im Kostenvoranschlag mitgeteilt wird. Heizung, Beleuchtung und Energie, einschließlich der erforderlichen betrieblichen Anschlüsse die übrigen im Kostenvoranschlag genannten Erfordernisse und Hilfsmittel
2. Der Auftraggeber hat die Aquarium West GmbH rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten auf (Fuß-) Bodenheizungen, Kühldecken, Wandheizungen, Strom- und Wasserleitungen u.ä. aufmerksam zu machen. Anderenfalls wird für Beschädigungen im Zusammenhang mit der Ausführung der Arbeiten keine Haftung übernommen.
3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, für die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen am Arbeitsplatz, die Beachtung bestehender Sicherheitsvorschriften und für angemessene Arbeitsbedingungen zu sorgen. Sofern besondere Sicherheitsvorschriften einzuhalten sind, hat der Auftraggeber die Aquarium West GmbH darauf hinzuweisen und soweit erforderlich, entsprechend am Einsatzort einzuweisen.
4. Für den Fall eines Kaufvertragsschlusses oder Liefervertrages über lebende Fische oder sonstige Lebewesen ist der Auftraggeber/Käufer verpflichtet, die Aquarium West GmbH über den bisherigen und übrigen geplanten Bestand an Lebewesen im Aquarium zu unterrichten. Anderenfalls kann für Fälle von Unverträglichkeiten unter den Lebewesen keine Haftung seitens der Aquarium West GmbH übernommen werden.

§ 8 Abnahme

1. Sofern eine Abnahme der Leistung vereinbart wurde, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Abnahme unverzüglich nach vertragsgemäßer Leistung abzunehmen. Die Fertigstellung der vertragsgemäßen Leistung wird die Aquarium West GmbH dem Auftraggeber anzeigen.
2. Nimmt der Auftraggeber die Leistung nicht unverzüglich nach Anzeige der Fertigstellung der vertragsgemäßen Leistung ab, ohne dass die Aquarium West GmbH dies zu vertreten hätte, gilt die Leistung nach Ablauf von zwei Wochen nach Anzeige der vertragsgemäßen Fertigstellung als abgenommen.
3. Kosten, die wegen einer seitens des Auftraggebers verschuldeten verspäteten Abnahme entstehen, trägt der Auftraggeber.
4. Die vorstehenden 3 Ziffern gelten entsprechend für vereinbarte Teilabnahmen.

§ 9 Preise, Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug, Aufrechnung

1. Rechnungen sind spätestens 7 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Danach tritt Verzug ein. Zahlungen müssen kosten- und spesenfrei auf das Konto der Aquarium West GmbH geleistet werden.
2. Sämtliche Preisangeben der Aquarium West GmbH verstehen sich in Euro. Die Umsatzsteuer wird auf der Rechnung gesondert ausgewiesen.
3. Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist die Aquarium West GmbH berechtigt, Verzugszinsen auf den offenen Rechnungsbetrag gegenüber Verbrauchern in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz, gegenüber Unternehmern in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu erheben. Für Mahnungen erhebt Aquarium West GmbH Mahngebühren in Höhe von 10,00 € pro Mahnung. Falls auf Seiten der Aquarium West GmbH ein höherer Verzugsschaden entstanden ist, ist Aquarium West GmbH berechtigt, diesen geltend zu machen. Dem Auftraggeber steht es frei, den Gegenbeweis zu führen.
4. Der Auftraggeber kann gegen Ansprüche der Aquarium West GmbH nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Im Übrigen besteht kein Recht zur Aufrechnung oder Zurückbehaltungsrecht.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

1. Aquarium West GmbH behält sich das Eigentum an gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, sämtlicher Nebenkosten und etwaiger Nebenforderungen vor.
2. Bis zur vollständigen Bezahlung ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die gelieferte Ware weiterzuveräußern, zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen, zu vermieten oder ins Ausland zu verbringen. Etwas anderes gilt nur bei vorheriger ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung der Aquarium West GmbH.

§ 11 Gewährleistung

1. Ist die Leistung oder die gelieferte Sache mangelhaft, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu, soweit nicht unter Ziffer 2. etwas Abweichendes geregelt ist. Im Falle der Nacherfüllung ist die Aquarium West GmbH nach eigener Wahl zur Mangelbeseitigung oder Nacherfüllung durch Neuleistung berechtigt.
2. Für den Fall, dass ein von der Aquarium West GmbH gelieferter lebender Fisch innerhalb von 14 Tagen nach dem Kaufdatum verstirbt, ersetzt die Aquarium West GmbH den Fisch unter den Voraussetzungen, dass der verstorbene Fisch innerhalb von 24 Stunden seit dem Versterben an die Aquarium West GmbH herausgegeben wird. Darüber hinaus muss der Aquarium West GmbH eine Wasserprobe zur Verfügung gestellt werden. Sollte sich herausstellen, dass der Fisch aufgrund falschen Umgangs durch den Auftraggeber/Käufer mit dem Fisch oder aufgrund schlechter oder falscher Wasserqualität, die vom Auftraggeber/Käufer verschuldet ist, verstorben ist, wird kein Ersatz geleistet. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber/Käufer seine Verpflichtung nach § 7 Ziff. 4 dieser AGB nicht erfüllt hat.

§ 12 Haftung und Haftungsbeschränkungen

1. Aquarium West GmbH haftet dem Kunden nicht für entstandene Schäden, insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden. Dies gilt nicht, soweit die Aquarium West GmbH den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat, Personenschäden entstanden sind bzw. wenn der Kunde Ansprüche aus §§ 1, 4 ProdHaftG geltend machen kann.
2. Soweit die Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen der Aquarium West GmbH.
3. Soweit die Aquarium West GmbH eine vertragswesentliche Pflicht fahrlässig verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den typischerweise entstehenden und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Es steht dem Auftraggeber frei, einen höheren Schaden nachzuweisen.

§ 13 Anwendbares Recht, Gerichtsstand

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Kaufrechts.
2. Für den Fall, dass der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, wird München als ausschließlicher örtlicher Gerichtsstand vereinbart.

§ 14 Schriftformklausel

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abbedingen der Schriftform.

§ 15 Salvatorische Klausel

1. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
2. Für den Fall der Unwirksamkeit werden die Parteien eine Bestimmung vereinbaren, die dem, mit der unwirksamen, nichtigen oder lückenhaften Klausel angestrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt und gesetzlich zulässig ist.

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